I. Allgemeine Bestimmungen

1. Allgemeines


Für abgegebene Offerte sowie sämtliche uns erteilten Bestellungen gelten ausschliesslich nachstehende „Allgemeine Geschäftsbedingungen“. Der Besteller/Kunde verzichtet hiermit ausdrücklich darauf, seine eigenen Geschäftsbedingungen geltend zu machen. Abweichende oder ergänzende Bestimmungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

 

2. Zustandekommen des Vertrages


Angebote der Microsoft | Partner Marketing Factory (diamond dogs switzerland GmbH) gelten als Aufforderung zur Bestellung und sind freibleibend während 30 Tagen. Die Microsoft | Partner Marketing Factory (diamond dogs switzerland GmbH) behält sich vor, Bestellungen ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen oder vom Besteller vorerst nähere Angaben zu verlangen. Der Vertrag ist zustande gekommen, wenn die Microsoft | Partner Marketing Factory (diamond dogs switzerland GmbH) die Bestellung schriftlich bestätigt hat oder die erste Ratenzahlung bei der Microsoft | Partner Marketing Factory (diamond dogs switzerland GmbH) eingetroffen ist.

 

3. Preise


3.1.Die Preise für Dienstleistungen aus der Microsoft | Partner Marketing Factory (diamond dogs switzerland GmbH) ergeben sich ausschließlich aus der schriftlichen Bestätigung der Microsoft | Partner Marketing Factory (diamond dogs switzerland GmbH). Die Microsoft | Partner Marketing Factory (diamond dogs switzerland GmbH) berechnet die Preise aufgrund ihrer jeweils gültigen Preislisten und Ansätze für ergänzende Dienstleistungen, welche im Internet publiziert sind.

3.2. Wurde keine spezielle schriftliche Abmachung getroffen, erfolgt die Fakturierung zu den allgemein gültigen Ansätzen.

3.3. Spezielle Auftragswünsche und damit verbundene Änderungen der Verarbeitungsleistungen werden zu den allgemein gültigen Ansätzen berechnet.

3.4.Material- und Nebenkosten, wie Papier, Datenträger, Farbausdrucke, Transportkosten, Porti, Reisespesen und Telefonkosten und dergleichen sind in den Verarbeitungskosten nicht inbegriffen und werden zu den jeweils gültigen Ansätzen oder nach Absprache mit dem Kunden pauschal in Rechnung gestellt.

3.5. Ebenfalls nicht inbegriffen sind Mehrkosten, die infolge des globalen Einsatzes von Werbemitteln/-trägern entstehen (Internet-Auslandwerbung, etc.), wenn hierfür zusätzliche Aufwendungen für Bildrechte anfallen. Diese zusätzlichen Kosten werden nach effektivem Aufwand separat in Rechnung gestellt.

 

4. Zahlungskonditionen


Die Preise verstehen sich rein netto exkl. MwSt. Rechnungen sind in folgenden Raten ohne jeden Abzug zahlbar (Fälligkeit):

• 1. Rate = 1/3 des bestätigten Auftragsvolumens plus akonto approximative Portokosten bei der Auftragserteilung
• 2. Rate = 1/3 des bestätigten Auftragsvolumens während der Auftragsbearbeitung
• 3. Rate = Restbetrag nach Auftragsbearbeitung

Partnerkostenbeiträge, die geringer als € 1.000,- sind, werden in voller Höhe vor Beginn der Auftragsbearbeitung in Rechnung gestellt. Mit der Auftragsbearbeitung wird erst nach Eingang der ersten Zahlungsrate begonnen. Mit der Erteilung einer Bestellung verzichtet der Besteller auf die Geltendmachung allfälliger Verrechnungs- und Retentionsrechte. Insbesondere ist er nicht befugt, Zahlungen aufgrund von Beanstandungen zurückzubehalten. Befindet sich der Besteller bei Fälligkeit in Verzug, so werden Verzugszinsen von 9% pro Jahr auf den fälligen Betrag erhoben.

 

5. Rücktrittsrecht der Microsoft | Partner Marketing Factory (diamond dogs switzerland GmbH)


Die Microsoft | Partner Marketing Factory (diamond dogs switzerland GmbH) ist berechtigt, vom Vertrag mit dem Besteller mit sofortiger Wirkung zurückzutreten, falls die Microsoft | Partner Marketing Factory (diamond dogs switzerland GmbH) zur Kenntnis gelangt, dass der Besteller bei Vertragsschluss zahlungsunfähig war bzw. danach zahlungsunfähig wird. Der Besteller ist zum Ersatz des der Microsoft | Partner Marketing Factory (diamond dogs switzerland GmbH) dadurch allfällig entstandenen Schadens verpflichtet.
 
 

II. Nutzungsrechte, Daten und Unterlagen

 

6. Unterlagen und Daten


6.1 Alle für die Organisation und Ausführung erforderlichen Informationen sind durch den Kunden zur Verfügung zu stellen.

6.2 Alle zur Verarbeitung angelieferten Informationen und Daten sind der Microsoft | Partner Marketing Factory (diamond dogs switzerland GmbH) rechtzeitig gemäß Terminplan in einem die einwandfreie Verarbeitung ohne weiteres ermöglichenden Zustand zu übergeben. Weisen die für eine Arbeit erforderlichen Unterlagen Fehler auf, so kann die Microsoft | Partner Marketing Factory (diamond dogs switzerland GmbH) die zusätzlichen Kosten für die Richtigstellung zu den jeweils allgemein gültigen Ansätzen in Rechnung stellen.

6.3 Falls der Kunde die für die vereinbarten Marketing-Massnahmen notwendigen Informationen, Unterlagen, Daten u.ä. trotz Mahnung nicht liefert, kann die Microsoft | Partner Marketing Factory (diamond dogs switzerland GmbH) ohne weiteres vom Vertrag zurücktreten.

 

7. Geheimhaltung / Datensicherheit


7.1. Sämtliche Informationen aus dem Geschäftsbereich des Kunden, die nicht allgemein zugänglich oder bekannt sind, werden vertraulich behandelt.

7.2 Die Mitarbeiter, Zulieferer und Partner der Microsoft | Partner Marketing Factory (diamond dogs switzerland GmbH) haben sich verpflichtet, über alle ihnen zur Kenntnis gelangenden Kundeninformationen auch nach allfälliger Beendigung der Zusammenarbeit mit der Microsoft | Partner Marketing Factory (diamond dogs switzerland GmbH) Stillschweigen zu bewahren.

7.3 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass gewisse webbasierende Dienste via Microsoft | Partner Marketing Factory (diamond dogs switzerland GmbH) abgewickelt werden. Die zur Abwicklung erforderlichen Kundendaten wie Name, Titel, Gesellschaft oder Organisation, e-Mail, Kreditkarteninformationen sowie allfällige Bestellinformationen werden von der Microsoft Partnerin Microsoft | Partner Marketing Factory (diamond dogs switzerland GmbH) gesammelt und gespeichert. Die Daten werden nur für folgende Zwecke verwendet: Registrierung, Bestätigung und Verwaltung der Bestellungen/Lieferungen sowie Fakturierung der Dienstleistungen, die durch den Kunden ausgelöst wurden, Identifizierung der Registrierungs- und Bestellinformationen beim Besuch der entsprechenden Internetseite. Eine Verwendung der Daten für weitere Zwecke ist den involvierten Gesellschaften untersagt. Es ist zu beachten, dass Daten in der Schweiz gespeichert und verarbeitet werden können, wobei hierfür Schweizer Recht zum Zuge kommen kann. Änderungen dieser Datenschutz-Richtlinien werden dem Kunden durch Mitteilung auf der entsprechenden Internetseite unter der Rubrik „Privacy Policy“ mitgeteilt, wo auch der ausführliche Text dieser Datenschutz-Richtlinien zu finden ist, oder durch geeignete direkte Benachrichtigung angezeigt.

7.4 Die Microsoft | Partner Marketing Factory (diamond dogs switzerland GmbH) verifiziert die Adressen ihrer Kunden und Vertragspartner mit der Blacklist betreffend Microsoft Corp.. Für diesen Adressabgleich kann die Microsoft | Partner Marketing Factory (diamond dogs switzerland GmbH) Drittfirmen beauftragen, welchen die unter ziff. 7.3 erwähnten Datenschutz-Richtlinien überbunden werden.

 

8. Eigentums-, Urheber- und Verwendungsrechte


8.1. Der Kunde anerkennt ausdrücklich das geistige Eigentum der Microsoft | Partner Marketing Factory (diamond dogs switzerland GmbH), insbesondere das Urheberrecht an allen im Rahmen der Zusammenarbeit von der Microsoft | Partner Marketing Factory (diamond dogs switzerland GmbH) geschaffenen Leistungen (Exposés für Konzepte, Gestaltungsvorschläge, Text, Bild, Ton, grafische Arbeiten, Fotos, Filme, Online Media-Produktionen, Radio-Spots usw.).

8.2.Für die Dauer der Zusammenarbeit steht die Nutzung des geistigen Eigentums der Microsoft | Partner Marketing Factory (diamond dogs switzerland GmbH) dem Kunden zu, soweit dieser seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Microsoft | Partner Marketing Factory (diamond dogs switzerland GmbH) erfüllt. Nach Auflösung der Zusammenarbeit ist die Nutzung des geistigen Eigentums nur mit Zustimmung der Agentur und Leistung einer angemessenen Entschädigung gestattet. Pro Jahr entspricht diese Entschädigung 10% der Werbekosten für das genutzte Werbemittel und ist für die Dauer von drei Jahren jährlich zu bezahlen; nach diesem Zeitablauf ist das Nutzungsrecht für das betreffende Werbemittel abgegolten. Die Nutzungsrechte von Dritten (Bildagenturen, Fotografen, Models, usw.) sind während und nach der Zusammenarbeit gesondert zu regeln.

8.3. Für den Fall einer widerrechtlichen bzw. vertragswidrigen Nutzung des geistigen Eigentums der Microsoft | Partner Marketing Factory (diamond dogs switzerland GmbH) sowie von Präsentationsvorschlägen schuldet der Kunde eine Konventionalstrafe von mindestens EURO 25.000.— pro Übertretung. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Durch die Bezahlung der Konventionalstrafe fällt das Verbot der widerrechtlichen Nutzung nicht dahin. Die Microsoft | Partner Marketing Factory (diamond dogs switzerland GmbH) ist zudem berechtigt, die widerrechtliche Nutzung verbieten zu lassen.

8.4. Dem Kunden ist es zudem untersagt, die Marke Microsoft sowie die Logos und Bilder, welche Microsoft für diese Marke hat eintragen lassen, ohne deren ausdrückliche und schriftliche Zustimmung zu verwenden.

 

9. Daten und Unterlagen


9.1 Die Microsoft | Partner Marketing Factory (diamond dogs switzerland GmbH) bietet Gewährleistung für die Sicherstellung und Verfügbarkeit der für die Kommunikationsmittel erforderlichen

a) Gestehungsdaten, d.h. die Gesamtheit aller zur Erstellung der Enddaten benötigten, ausgezeichneten Daten;

b) Enddaten, d.h. die vom Kunden genehmigten, elektronisch oder in anderer Form wahrnehmbar gemachten Daten, die zur Fertigstellung der Kommunikationsmittel dienen;

c) andere Unterlagen (u.a. Druckunterlagen, Bild- und Tonträger).

9.2 Sofern der Kunde seinen vertraglichen Leistungen gegenüber der Microsoft | Partner Marketing Factory (diamond dogs switzerland GmbH) nachgekommen ist, steht ihm das Recht zu, die Herausgabe der Unterlagen zu verlangen und die Daten gegen eine kostendeckende Auslagerungsgebühr fortan selbst zu verwalten.

9.3 Die Microsoft | Partner Marketing Factory (diamond dogs switzerland GmbH) ist berechtigt, die Daten und Unterlagen, die nicht mehr benutzt werden, nach 12 Monaten kommentarlos zur vernichten.

9.4 Die Herausgabe von Daten und Unterlagen an den Kunden beinhaltet nicht die Freigabe von Nutzungsrechten.

 

III. Ausführung und Bestellung

 

10. Adressangebot


Beschaffung, Nachführung und Auswahl der angebotenen Adressen erfolgen mit der wirtschaftlich zumutbaren Sorgfalt und Zuverlässigkeit.

Eine Gewährleistung und/oder Haftung bezüglich postalischer Richtigkeit und korrekturer Zielgruppenzugehörigkeit der Adressen sowie Vollständigkeit der Dateien wird ausgeschlossen. Die in den Auszählungen aufgeführten Stückzahlen sind unverbindlich. Maßgebend ist allein die Anzahl der zum Zeitpunkt der Bestellung verfügbaren Adressen. Für Mehr- oder Minderlieferungen gegenüber in den Auszählungen genannten Stückzahlen kann keine Gewährleistung übernommen werden.

 

11. Druck


Für Druckaufträge gelten die Usancen des grafischen Gewerbes. Die vereinbarten Liefertermine gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen (Logos, Bilder, u.ä.) vereinbarungsgemäß bei der Microsoft | Partner Marketing Factory (diamond dogs switzerland GmbH) eintreffen. Vom Kunden verursachter Mehraufwand infolge Vorlagen- und Manuskriptbereinigung bzw. –überarbeitung sowie auf dem Gut-zum-Druck- Abzug verlangte Änderungen werden zusätzlich verrechnet. Branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material, Originaltreue oder Reproduktion, Tonwert und Qualität der Druckträger (Papier, Karton, usw.) bleiben vorbehalten. Soweit der Druckerei durch Zulieferer Toleranzen auferlegt werden, gelten diese auch gegenüber dem Besteller. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% des bestellten Quantums – bei Extraanfertigung des Materials bis zu 20% - können ohne ausdrückliche abweichende Vereinbarung nicht beanstandet werden. Es wird die effektiv gelieferte Menge fakturiert. Wird vom Besteller Material zum Bedrucken angeliefert, geht jedes Risiko auf Druckergebnis und Ausschuss zu Lasten des Kunden. Ausserdem ist genügend Zuschuss mitzuliefern, mindestens 10% der gewünschten Auflage für jeden Druckgang. Für allfällig eintretende Schäden am angelieferten Material wird jede Haftung abgelehnt.

 

12. Porto


Beim Versand eines Mailings werden dem Kunden die approximativen Portokosten in der ersten Rechnungsrate akonto in Rechnung gestellt. Die Postaufgabe erfolgt erst, wenn die approximativen Portokosten der Microsoft | Partner Marketing Factory (diamond dogs switzerland GmbH) bezahlt wurden. Die Mehr- oder Minder-Differenz der bereits verrechneten approximativen Portokosten werden mit der 3. Rechnungsrate verrechnet. Für Versandverzögerungen infolge verspäteter Bezahlung des Portos kann die Microsoft | Partner Marketing Factory (diamond dogs switzerland GmbH) in keiner Weise haftbar gemacht werden.

 

13. Erfüllungsort


Die Bestellung gilt mit der Ablieferung an den Besteller oder den von ihm bezeichneten Empfänger als ausgeführt. Die Microsoft | Partner Marketing Factory (diamond dogs switzerland GmbH) ist berechtigt, die Ablieferung durch die Post oder einen anderen Frachtführer vornehmen zu lassen. Diesfalls gilt der Ort der Übergabe an die Post oder den Frachtführer als Erfüllungsort, wobei mit der Ablieferung/Erfüllung Nutzen und Gefahr auf den Kunden übergehen. Die Werbemittel reisen auf Gefahr des Kunden.

 

14. Termine


Termine sind nur verbindlich, wenn sie von der Microsoft | Partner Marketing Factory (diamond dogs switzerland GmbH) schriftlich bestätigt werden. Wenn bei der Verarbeitung des Werbematerials unvorhersehbare Schwierigkeiten auftreten, ist ein neuer Termin zu vereinbaren.

Gerät die Microsoft | Partner Marketing Factory (diamond dogs switzerland GmbH) mit der Ausführung der Bestellung und/oder weiterer Arbeiten in Verzug, so hat der Besteller eine angemessene Nachfrist zu setzen. Erst nach Ablauf dieser Nachfrist ist ein Rücktritt vom Vertrag möglich, Eine Haftung von der Microsoft | Partner Marketing Factory (diamond dogs switzerland GmbH) für Verspätungsschaden besteht nicht. Für die Verzögerungen der Zustellung durch Post, Bahn oder andere Transportunternehmen kann die Microsoft | Partner Marketing Factory (diamond dogs switzerland GmbH) nicht haftbar gemacht werden. Vgl. Ziff. 13 (Erfüllungsort).

 

15. Reklamation / Haftung


Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferungen sofort zu prüfen. Allfällige Beanstandungen, sind sofort, spätestens aber 8 Tage nach Erhalt und unter Vorlage entsprechender Unterlagen schriftlich bei der Microsoft | Partner Marketing Factory (diamond dogs switzerland GmbH) anzubringen. Der Besteller hat kein Wandlungs- oder Minderungsrecht. In Fällen gravierender Mängel führt die Microsoft | Partner Marketing Factory (diamond dogs switzerland GmbH) eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus, sofern es sich nicht um in Ziff. 6 oder Ziff. 10 dieser AGB geregelte Fälle handelt. Der Entscheid über Nachbesserung oder Ersatzlieferung liegt im alleinigen Ermessen der Microsoft | Partner Marketing Factory (diamond dogs switzerland GmbH). Jegliche weitergehende Gewährleistung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Für Druckfehler, die nach der schriftlichen Druckfreigabe des Kunden entstanden sind, übernimmt die Microsoft | Partner Marketing Factory (diamond dogs switzerland GmbH) keine Verantwortung.

 

IV: Abschlussbestimmungen

 

16. Teilnichtigkeit


Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein sollten, oder dieser Vertrag Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht. Im Fall von Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieses Vertrages vereinbart worden wäre, wenn man diesen Punkt von vornherein bedacht hätte.

 

17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand


Auf das Vertragsverhältnis und sich daraus ergebende Streitigkeiten findet ausschliesslich österreichisches Recht Anwendung, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Für allfällige Streitigkeiten aus dieser oder über diesen Vertrag vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand Wien. Als Alternativgerichtsstand für Microsoft | Partner Marketing Factory (diamond dogs switzerland GmbH) behält diese sich vor, gegen den Kunden an dessen ordentlichem Gerichtsstand vorzugehen.

 

Februar 2008